Zeugen-PC bereits von Kripo durchforstet
Fall Kampusch: "Kronzeuge" entmündigt Zum Hauptartikel
Der "Aufdecker" aus Deutschland scheint zweifelhaft zu sein. Die Staatsanwaltschaft will trotzdem auf Nummer sicher gehen.
Kampusch: Der Verdacht liegt nahe, dass sich ein entmündigter, der Polizei nicht unbekannter Mann auf Kosten des Opfers in Szene setzt. Die StA prüft dennoch genau: Man will sich in der heiklen Causa keine "Kunstfehler" leisten.
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Es könnte die Wende in der Wende sein: Im Fall Kampusch wurden Ermittlungen auf den Priklopil-Freund Ernst H. ausgedehnt. Im Hintergrund stehen Hausdurchsuchungen in Deutschland: Ein Mann will mit einem Freund haarsträubende Beweise in Händen halten. KURIER-Recherchen legen nun ernste Zweifel an den Beweisen nahe. Die Staatsanwaltschaft ermittelt weiter – abgesehen von deutschen Spuren will man "weitere Verdachtsmomente" abklären, sagt Oberstaatsanwalt Thomas Mühlbacher.
Die Deutschen hatten angegeben, Material zu haben, wonach ein Kinderporno-Video im Verlies gedreht worden sei, weitere Täter (inklusive Kampusch-Mutter) in den Fall involviert wären. Und überhaupt könnte man Beweise auf den Tisch legen, die den Fall in neuem Licht erscheinen lassen.
Ein gewisser Herr V. aus Süd-Deutschland ist jener der beiden, der sich als der "Wissende" präsentiert. Doch: "Kronzeuge" V. ist seit März teilentmündigt (Faksimile). Das Amtsgericht Singen und Anwalt Christian Krähe aus Konstanz bestätigt die Echtheit des dem KURIER vorliegenden Beschlusses.
Kein Unbekannter
V. ist in der Gegend kein Unbekannter. Etwa für Fritjof Schultz-Friese, Herausgeber der Internet-Regionalzeitung Bodensee-Woche.de . Zum Beispiel: V. habe 2005 einen gefälschten Picasso angeboten - und wurde dafür verurteilt. Dann habe V. versucht, einen verwischten Stempelaufdruck auf einem Ei als "Madonnen-Offenbarung" zu verkaufen. Und: Laut Schultz-Friese ("Der Mann hat an die 55 Vorstrafen, großteils wegen Betrugs") habe V. sogar ein angebliches Kleid von Kampusch im Internet gegen Bares angeboten.
V.s Spur aus Deutschland ist nicht neu: Seit längerer Zeit steht im Internet ein Video, auf dem V. über seine "brisanten" Beweise berichtet. Das Video wirkt so, als ob es eine Produktionsfirma (die auch angeführt wird) aufgenommen hätte. Die Firma ist aber offenbar eine Erfindung.
Im Video sagt V., dass er auch über die Kampusch-Tagebücher verfüge. Einzig: Laut Kripo waren die Tagebücher (Notizen auf alten Kalendern) 2006 konfisziert und dann Kampusch zurückgegeben worden. Es besteht keine Möglichkeit, dass V. die Tagebücher besitzt - außer er erhielt sie von Kampusch, was freilich unmöglich erscheint. Auch will er von einem "Freund" Priklopils ein eMail-Dossier erhalten haben. Im Video ist dann aber nur ein offenes Word-Dokument zu sehen. Und auch (zumindest unverfängliche Szenen) des angeblichen Verlies-Films mit Kampusch flimmern während des offensichtlich selbst inszenierten "Aufdecker-Videos" nicht als Beweis über den Monitor.
Außerdem behauptet V., dass die österreichische Polizei an seinem "Material" nicht interessiert gewesen sei. "Glatt gelogen", meinen dazu Insider: "Es ist sogar ein Ermittler nach Salzburg gefahren und hat sich mit ihm getroffen. Ergebnis: keine verwertbaren Angaben."
Oberstaatsanwalt Mühlbacher ermittelt freilich nach dem Wahrscheinlichkeitsprinzip: "Es könnte sich bei den Hausdurchsuchungen tatsächlich etwas finden", so Mühlbacher. Da V. angibt, Material von Dritten bekommen zu haben, könnte man - theoretisch - über V. auf Kinderpornos stoßen. Selbst wenn das ob der Fragwürdigkeit des "Zeugen" unwahrscheinlich erscheint.
Somit ist die Spur in Deutschland noch nicht ganz kalt. Sollte sie tatsächlich im Sand verlaufen, bleiben noch die Ermittlungsansätze, die sich aus - vermutlich seriöseren Quellen - in Österreich ergeben. Der nun ins Visier genommene Vielleicht-Mittäter H. hat die Beteiligung an der Tat verneint. Kampusch hat nur einen Täter bemerkt.
Offene Fragen
Dennoch halten sich Zweifel. Warum sagte etwa H. bei seiner Befragung als Erstes: "Hat er's umbracht"? Später meinte er, er habe sich dabei auf die Frau (Kampusch) bezogen, die mit Priklopil einmal bei ihm war. Die StA ging dem Detail nach - möglich, dass sich der Ausspruch auf das letzte Treffen mit Priklopil (auch hier gäbe es noch Widersprüche) beziehe.




