Eine neue Ära bricht am Donnerstag in Venedig an. Die Lagunenstadt, die zum Symbol des Massentourismus geworden ist, testet erstmals ein umstrittenes Gebührensystem für Tagestouristen. Damit hofft die Stadtregierung, den Besucherandrang zu regeln.
Das Experiment beginnt am 25. April, einem Nationalfeiertag in Italien. Die Sonderabgabe von fünf Euro müssen alle Besucher zahlen, die zwischen 8.30 Uhr und 16.00 Uhr in die Lagunenstadt wollen.
Tagestouristen müssen im Vorfeld im Internet einen QR-Code erwerben, der an den wichtigsten Zugangspunkten in die Stadt kontrolliert wird. Zudem müssen sie sich auf der von der Gemeinde eingerichteten mehrsprachigen Webseite www.cda.ve.it ihre Eintrittskarte besorgen, die fünf Euro kostet. Gezahlt wird mit Kreditkarte oder Paypal. Das Ticket kann auch in Trafiken erworben werden.
Zu welchen Terminen muss man in Venedig Eintritt zahlen?
Das Eintrittsgeld wird an insgesamt 29 Tagen im Jahr 2024 erhoben:
- vom 25. bis 30. April,
- vom 1. bis 5. Mai und
- an allen übrigen Wochenenden (samstags und sonntags) bis zum 13. und 14. Juli.
Vom Eintrittsgeld ausgenommen ist das Wochenende zum Tag der Republik (1. bis 2. Juni), einem weiteren Nationalfeiertag in Italien. Wer zu den kleineren Inseln Murano, Burano und Torcello will, brauche kein Ticket.
Eintrittsgeld für Venedig: das erste Experiment dieser Art weltweit
"Es handelt sich um ein Experiment, das Erste weltweit", sagte der Bürgermeister von Venedig Luigi Brugnaro. Er verteidigt hartnäckig die umstrittene Maßnahme. "Unser Ziel ist nicht, Geld zu kassieren, sondern zu verhindern, dass die Stadt explodiert. Wir wollen Venedig touristenfreundlicher gestalten, denn es gehört nicht nur den Venezianern sondern der ganzen Welt", sagt Brugnaro.
Er verspricht "sehr sanfte Kontrollen", die eher stichprobenartig ausfallen und auf keinen Fall zu Warteschlangen führen sollen. Es werden mehrere Tore - keine Drehkreuze - aufgestellt, die es ermöglichen, den Großteil der Touristen abzufangen.
Wer ist ausgenommen vom neuen System?
Einheimische und in Venedig geborene Personen, Immobilienbesitzer (auch wenn sie nicht in Venedig wohnen), Studenten und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen kein Eintrittsgeld zahlen. Für Kinder unter 14 Jahren, Behinderte und Begleitpersonen besteht zwar eine Buchungs- aber keine Zahlungspflicht.